Montag, September 11, 2006

Oberahrtal/B. II - SSV Herschbroich Abgesagt

Sonntag, 10. September 2006

Spiellabsage in der untersten Spielklasse und es kostet noch dazu

Liebe Leser, an dieser Stelle folgt wie gewohnt immer und rechtzeitig die Mitteilung über den Ausgang unseres Spieles vom Wochenende. Aber dieses Mal, in der Geschichte des Betreuerteam zum ersten Mal berichten wir über eine Spielabsage.
Im Namen meiner Person finde ich allerdings keinerlei Verständnis gar Zuspruch zu diesem Vorgehen. In der untersten Klasse des Amateur Sportes gilt die Kreisklasse D sich zugehörig und unsere Mannschaft befindet sich darin wohl aufgehoben. Nach Rücksprache mit dem Verantwortlichen beim Gegner bestand allerdings keinerlei Nachsicht um einer Spielverlegung zuzustimmen, was man als allgemeine Praxis bezeichnen kann. Dieses Jahr werden wir als Spielgemeinschaft im Senioren Bereich dahingehend stark durch Verletzungen, beruflich bedingten Ausfall, sowie anderen Belastungen stark in Anspruch genommen, das selbst am heutigen Tage die I. Mannschaft geradewegs nur noch geradeso ihr Kontingent zur Verfügung hat. Gerne möchte man hier an dieser Stelle behaupten das der eigentliche Reiz in dieser Klasse zu spielen und für einen Verein solch eine II. Mannschaft in die Saison in das Rennen zu schicken darin besteht, um den Spielern die Gelegenheit zu geben ihren sportlichen Anreizen mit Freude nachzugehen und somit dazu beitragen eine gewisse Stütze für die höher spielenden Mannschaften zu sein. Es bildet sich ein Auffangbecken für junge Spieler deren nötige Reife noch fehlt. Immerhin gelingt es aber diese im Spielbetrieb zu halten und auf Dauer sich eine Chance findet, sich weiter zu entfalten und den Einstieg in die nächst höhere Spielklasse zu erreichen. Eine Absage ist immer ein ?bittere Pille? für jeden Verein, da man sich in einem regulären Spielbetrieb befindet. Es wird unserem Verein sicherlich noch die ein oder anderen anfallenden Euros kosten. Wäre eine Spielverlegung in Betracht gekommen hätte man es vermeiden können, aber so wurde den zuständigen Verantwortlichen rechtzeitig die Spielabsage mitgeteilt und jetzt erwarten wir in der untersten Klasse die Zahlung des Strafgeldes. Als Beispiel hier mal aus der Strafordnung des Fußball-Verbandes angeführt der §37, Nichtantreten zu einem Pflichtspiel ohne Genehmigung des zuständigen Verbandsorgans: 20,- bis 155,- Euro Geldstrafe und Unkostenerstattung gem. den geltenden Richtlinien, in Wiederholungsfall: 55,- bis 515,- Euro Geldstrafe. So sollte man immer im Auge behalten dass wir in den Vereinen überwiegend ehrenamtliche Tätigkeiten ausführen aber im Gesamten durch Fehler doch unnötige Zahlungen entstehen können.
Bericht:GF

Wir freuen uns auf die nächste Begegnung am



Sonntag 17.09.2006 12.30h Nachtsheim, Hartplatz
SG Weiler/B./N. II - SG Oberahrtal/B. II